Wie wird man Tragschrauber Pilot?
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
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Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachs oder PPL-A / PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike
Ausbildung Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegeln
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (§ 42 Abs. 3 LuftPersV):
Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschlißender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und Modul II.
Modul I ("Allgemeine Fächer"): Luftrecht , Flugfunk, Navigation, Meteorologie
Modul II ("Spezielle Fächer"): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (§ 42 Abs. 4 LuftPersV):
30 h Flugausbildung auf Tragschrauber und praktische Prüfung durch den Prüfungsrat. In der Flugzeit müssen mind. 5 h Alleinflugzeit enthalten sein.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachs oder PPL-A / PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Eine Ausbildung auf Tragschraubern in einer dazu registrierten Ausbildungseinrichtung.
Theorie:
Ausbildung in Modul II: die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) und schriftliche Prüfung durch den Ausbildungsleiter.
Praxis:
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug auf einem fremden Platz reduziert werden.
- Die praktische Prüfung nach LuftPersV § 43 kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike
Theorie:
Ausbildung in Modul II: die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) und schriftliche Prüfung durch den Ausbildungsleiter.
Praxis PPL-C / PPL-H:
- Mindestens 10 Stunden auf Tragschrauber (max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden)
Praxis Trike:
- Mindestens 25 Stunden auf Tragschrauber (Es können max. 5 h auf UL-Trike angerechnet werden)
In der Flugzeit auf Tragschrauber müssen mind. 5 h Alleinflug und min. 2 Überlandflüge von mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung des Fluglehrers enthalten sein.
- Die praktische Prüfung nach LuftPersV § 43 kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike) Praxisausbildung auf Tragschrauber (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike
Theorie:
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) und schriftliche Prüfung durch den Ausbildungsleiter.
Praxis:
30 h Flugausbildung auf Tragschrauber und praktische Prüfung durch den Ausbildungsleiter. In der Flugzeit müssen mind. 5 h Alleinflugzeit enthalten sein.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Nachweis über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegeln
Theorie:
Modul I ("Allgemeine Fächer"): Luftrecht , Flugfunk (bei Nachweis kann entfallen), Navigation, Meteorologie (kann entfallen)
Modul II ("Spezielle Fächer"): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
Praxis:
(wie Fußgänger): 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber und praktische Prüfung durch den Prüfungsrat. In der Flugzeit müssen mind. 5 h Alleinflugzeit enthalten sein.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie der gültigen unbeschränkten Lizenz für HG oder GS
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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