Wie wird man Tragschrauber Pilot?

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
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Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachs oder PPL-A / PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike Ausbildung Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegeln

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)


Theorie (§ 42 Abs. 3 LuftPersV):

Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschlißender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und Modul II.

Modul I ("Allgemeine Fächer"): Luftrecht , Flugfunk, Navigation, Meteorologie

Modul II ("Spezielle Fächer"): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)


Praxis (§ 42 Abs. 4 LuftPersV):

30 h Flugausbildung auf Tragschrauber und praktische Prüfung durch den Prüfungsrat. In der Flugzeit müssen mind. 5 h Alleinflugzeit enthalten sein.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll) Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachs oder PPL-A / PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)


Eine Ausbildung auf Tragschraubern in einer dazu registrierten Ausbildungseinrichtung.

Theorie:

Ausbildung in Modul II: die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) und schriftliche Prüfung durch den Ausbildungsleiter.


Praxis:

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug auf einem fremden Platz reduziert werden.

  • Die praktische Prüfung nach LuftPersV § 43 kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike



Theorie:

Ausbildung in Modul II: die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) und schriftliche Prüfung durch den Ausbildungsleiter.


Praxis PPL-C / PPL-H:
  • Mindestens 10 Stunden auf Tragschrauber (max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden)

Praxis Trike:
  • Mindestens 25 Stunden auf Tragschrauber (Es können max. 5 h auf UL-Trike angerechnet werden)

In der Flugzeit auf Tragschrauber müssen mind. 5 h Alleinflug und min. 2 Überlandflüge von mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung des Fluglehrers enthalten sein.
  • Die praktische Prüfung nach LuftPersV § 43 kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike) Praxisausbildung auf Tragschrauber (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike



Theorie:

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) und schriftliche Prüfung durch den Ausbildungsleiter.


Praxis:

30 h Flugausbildung auf Tragschrauber und praktische Prüfung durch den Ausbildungsleiter. In der Flugzeit müssen mind. 5 h Alleinflugzeit enthalten sein.
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

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Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegeln


Theorie:

Modul I ("Allgemeine Fächer"): Luftrecht , Flugfunk (bei Nachweis kann entfallen), Navigation, Meteorologie (kann entfallen)

Modul II ("Spezielle Fächer"): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)


Praxis:

(wie Fußgänger): 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber und praktische Prüfung durch den Prüfungsrat. In der Flugzeit müssen mind. 5 h Alleinflugzeit enthalten sein.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie der gültigen unbeschränkten Lizenz für HG oder GS
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis




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