Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um die Lizenz zum Führen von Ulraleichtflugzeugen zu erwerben, muss der Flugschüler die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über
Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein
nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien
der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll) Ggf.
Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Alle notwendigen Unterlagen bekommen Sie bei uns in der Flugschule.
Aufgrund unserer Erfahrung, helfen wir gerne beim Ausfüllen der Formulare.