Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die Lizenz zum Führen von Ulraleichtflugzeugen zu erwerben, muss der Flugschüler die folgenden Voraussetzungen mitbringen:

  1. Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  2. Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  3. Erklärung über schwebende Strafverfahren
  4. Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  5. Kopie des Personalausweises oder Passes
  6. Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  7. Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll) Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Alle notwendigen Unterlagen bekommen Sie bei uns in der Flugschule. Aufgrund unserer Erfahrung, helfen wir gerne beim Ausfüllen der Formulare.